ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN BRUSS - Urlaub in Polen (Stand 27.11.2011)
Sehr geehrter Reisegast, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
1. Reiseanmeldung und Reisebestätigung
Mit Ihrer Buchung bieten Sie BRUSS - Urlaub in Polen als Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch die Buchung der Reise durch den Reisenden und die Vertragsannahme durch BRUSS - Urlaub in Polen durch Ausstellung der Reisebestätigung zustande.Für BRUSS - Urlaub in Polen als Veranstalter wird der Reisevertrag dann verbindlich, wenn er Ihrem Reisebüro gegenüber bestätigt wurde. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung der Reisenden ab, so liegt der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag bei, an den BRUSS - Urlaub in Polen 10 Tage gebunden ist und den der Reisende durch Rückbestätigung innerhalb dieser Frist annehmen kann. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages ist es erforderlich, personenbezogene Daten EDV-mäßig zu bearbeiten, zu speichern und weiterzugeben.
2. Inhalt des Reisevertrages
Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des Reisenden und der Buchungsbestätigung von BRUSS - Urlaub in Polen . Einbezogen in den Reisevertrag sind die Reisebedingungen des Veranstalters, sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen zu den einzelnen Reisen, soweit nicht in Buchung und Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ändernde und ergänzende Abreden zu den imProspektkatalog beschriebenen Leistungen, sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit BRUSS - Urlaub in Polen und werden erst mit der schriftlichen Bestätigung durch das Reisebüro Bestandteil des Reisevertrages. Vermittelt BRUSS - Urlaub in Polen ausdrücklich in fremdem Namen für einzelne Reiseleistungen (z.B. Ferienhäuser, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen etc.) oder Reiseprogramme fremder Reiseveranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhaltnach den jeweiligen Bedingungen des Fremden Vertragspartners des Reisenden. Die Vertragsbedingungen dieses Leistungserbringers stehen auf Anforderung zur Verfügung.
3. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 20% vom Reisepreis zuzüglich einer gebuchten Reiserücktrittskostenversicherung zu leisten. Reisepreise unter 100€ sind komplett als Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird durch Barzahlung oder durch Überweisung auf unser Konto bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Wird der Reisepreis zu den genannten Zeiten nicht bezahlt, besteht ein Anspruch auf Teilnahme an der Reise nicht mehr. In diesemFall sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sollten wir Ihre Buchung nicht bestätigen können und nehmen Sie auch unser Ersatzangebot nicht an, so wird die bereits geleistete Anzahlung unverzüglich zurückerstattet. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Die pauschalierten Bearbeitungsgebühren betragen bei Hotels für Selbstfahrer, Fährtransporte für die 1. Person 15,00 EUR, jede weitere Person10,00 EUR, für Kinder unter 16 Jahren fallen keine Gebühren an.
4. Leistungs- und Preisänderung
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß nötig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Preise nicht beeinträchtigen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären, Ihre Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei uns eingeht. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so sind folgende Stornogebühren pro Reisenden zu zahlen (Stornogebühren stehen dem Reiseveranstalter ab erfolgter Buchung zu):• bis inkl. 30. Tag vor Reiseantritt 20%• ab 29. bis inkl. 15. Tag vor Reiseantritt 40%• ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reiseantritt 60% (Silvesterfahrten 95%)• ab 6. Tag vor Reiseantritt 95%, Nichtanreise oder Stornierung am Anreisetag 100%
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, BRUSS - Urlaub in Polen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
Die Reise gilt als storniert, wenn der Gast nicht bis 10 Uhr am Folgetag anreist.
Um Stornogebühren für Sie so niedrig wie möglich zu halten, schließen Sie bei Buchung eine Reiserücktrittsversicherung ab, Reiseversicherungen sind auch im Falle einer Reisestornierung zu zahlen.
Die Kunden werden von BRUSS - Urlaub in Polen darauf hingewiesen, dass der Vertrag über die Reiserücktrittskostenversicherung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherer besteht. Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
Auf Wunsch des Kunden nimmt BRUSS - Urlaub in Polen Umbuchungen der Reiseanmeldung vor. Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reiseantritts, der Reisedauer, des Reiseziels und der Unterkunft. Eine Umbuchung wird wie ein Rücktritt mit nachfolgender Neubuchung behandelt. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch
einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehen Mehrkosten von mindestens 13 EUR.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a) Rücktritt: BRUSS - Urlaub in Polen ist berechtigt bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.
b) Kündigung: Nach Reiseantritt können wir den Reisevertrag ohne Einhaltung von Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns von einem Reiseteilnehmer nachhaltig gestört wird oder sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
a) vor Reisebeginn
BRUSS - Urlaub in Polen als auch der Reiseteilnehmer können vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Reise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, z.B. Krieg, Streik, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen etc. In diesem Fall erhalten Sie den
gesamten Reisepreis unverzüglich zurück.
b) nach Reisebeginn
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. In diesem Fall werden wir die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen treffen. Bei Kündigung des Vertrages haben wir lediglich Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für die erbrachten Leistungen. Die durch die notwendigen Maßnahmen
entstehenden Mehrkosten trägt der Reiseteilnehmer.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Beim Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung werden Ihnen bei vorzeitigem Abbruch der Reise die ersparten Aufwendungen erstattet.
9. Haftung
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haften wir als Veranstalter:
a) für gewissenhafte Reisevorbereitung
b) für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) für die Richtigkeit der Beschreibung aller im Prospekt geführten Reiseleistungen, jedoch nicht unter Angaben in Hotel oder Ortsprospekten auf deren Entstehung wir keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können.
d) für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
Ist BRUSS - Urlaub in Polen lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet BRUSS - Urlaub in Polen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung.
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit 1. ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder 2. wir als Reiseveranstalter für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Gelten für ein vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können wir uns als Reiseveranstalter Ihnen gegenüber hierauf berufen, dass die Leistungsträger nicht für Verspätungen von Bussen und Schiffen haften,
so dass wir auch nicht für das Nichterreichen von Anschlüssen einzutreten haben. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.
10. Gewährleistung
a) Abhilfe
Ist die Reiseleistung mangelhaft, so können Sie Abhilfe verlangen. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand, z.B. bei Vorliegen eines objektiven
Missverhältnisses zwischen Aufwand und Ereignis, so können Sie Abhilfe nicht
beanspruchen. Das gleiche gilt, wenn der Mangel objektiv nicht beseitigt werden kann.
Wir sind berechtigt, Abhilfe durch Zurverfügungstellung einer gleichen oder
höherwertigen Leistung zu schaffen. Helfen wir dem Mangel innerhalb einer von Ihnen zu setzenden, angemessenen Frist nicht ab, obwohl wir zur Abhilfe verpflichtet sind, so können Sie selbst Abhilfe schaffen. Die von uns angebotene Abhilfe auch in Form einer Ersatzleistung können Sie nur ablehnen, wenn diese für Sie unzumutbar ist.
b) Minderung
Ist die Reiseleitung mangelhaft, so können Sie den Reisepreis mindern. Minderung bedeutet Herabsetzung des Reisepreises in dem Verhältnis, in welchem der Wert der Reiseleistung bei Vertragsabschluß in mangelfreiem Zustand abweicht. Völlig unwesentliche Beeinträchtigungen der Reiseleitung stellen keinen Mangel dar. Ein Minderungsanspruch entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel der Reiseleitung oder bei deren Nichterreichbarkeit dem Leistungsträger anzuzeigen.
c) Kündigung
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abmahnung können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung kündigen.
Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem uns
erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
d) Schadenersatz
Schadenersatz im Falle eines Mangels der Reiseleistungen haben wir nur dann zu leisten, wenn wir den Umstand, der zu dem Mangel geführt hat, zu vertreten haben.
11. Ausschlussfrist, Verjährung, Abtretungen
Ansprüche gegen den Reiseveranstalter wegen Leistungsstörungen des Reisevertrages sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Bedingungen der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Monatsfrist können Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ansprüche nach §§ 651 c f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem
Reisekunden und BRUSS - Urlaub in Polen Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis eine Vertragspartei die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren 3 Jahre nach Begehung. Die Abtretung von
Ansprüchen des Reisekunden gegen BRUSS - Urlaub in Polen an Dritte, auch an Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen.
12. Paß, Visa, Zoll, Devisen, Gesundheit und Sicherheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung der o.g. Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung der Reise geändert werden sollten. Im Rahmen des Möglichen werden wir Sie über wichtige Änderungen allgemeiner Vorschriften informieren.
13. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben. Etwas anderes gilt nur, wenn internationale Abkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Der Gerichtsstand von BRUSS - Urlaub in Polen ist der Firmensitz in Schwedt.
14. EG-Vorbehalt
Wir behalten uns vor, nachträglich preisliche Änderungen der Reisebedingungen
vorzunehmen, sofern wir von gesetzlicher Seite dazu veranlasst werden. Dem
Reiseunternehmen bleibt die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern vorbehalten.






